so wie ich den AQ-Bauer verstanden habe, sind in erster Linie in dem Preis enthalten:
Beratung, Statiker, ggf. Deckenverstärkung im Keller, das AQ + Aufstellung und Vor-Ort-Verklebung, Unterbaukonstruktion, Verkleidung (angefertigt vom Tischler), Filterbecken (komplett inkl. aller Technik, Bohrungen, Filtermedien etc.), Abdeckung + Beleuchtung, ggf. individuell angefertigter Rückwand (würde als Raumteiler dann aber wegfallen) usw.
Ich finde den Preis auch recht hoch, je länger ich darüber nachdenke.
Ich werde nach dem Umzug schauen, ob der Keller im Nachbarhaus identisch ist. Ein Freund von uns (Bauingenieur) wird sich das dann mal genauer ansehen.
Und ich tendiere dazu eher wieder zur Ursprungsidee zurück zu kehren. Becken vom AQ-Bauer (250 x 70 x 70) kostet 642,00 € und alles andere Marke Eigenbau. Ob ich ein Filterbecken will, weiß ich aufgrund des Eigengewichts dieser Filterung noch nicht. Werde mir wahrscheinlich eher den Eheim 2080 Außenfilter professionel III und einen 2 Außenfilter (Ausfallschutz) besorgen. Darüber mache ich mir aber nochmal gesondert Gedanken. Habe bisher nur mit normalen Innen- und Außenfiltern gearbeitet und keine Erfahrung mit anderen Filtersysthemen wie HMF und dergleichen. Werde Euch da aber bestimmt zeitnah nochmal nach Eurer Meinung fragen.
Der jetzige Bodenbelag ist Parkett und auf dem Parkett liegt Laminat (das Parkett ist zu weich und die Farbe hatte mir nicht gefallen). Im neuen Haus: Dielenfußboden. Werde da natürlich auf eine dementsprechende AQ-Unterlage (Siebdruckplatte) achten.
bin nur Mieter. Und habe nicht wirklich vor, den Vermieter vorher zu fragen. Allerdings möchte ich natürlich keine Bauschäden verursachen und nehme daher nur Abstand von dem Vorhaben, wenn es baufachlich problematisch wäre. Als Vermieter würde ich das auch nicht zulassen, Bauveränderungen werde ich natürlich nicht vornehmen können. Bei dem von Dir angesprochenen Thema würde mich mal interessieren, wie die anderen 1000-Liter-Beckenbesitzer, die keinen Eigentum haben, dass geregelt haben. Habt ihr eure Vermieter vorher gefragt oder baulich etwas verändert?
Ich würde ggf. höchstens Stahlträger unter die Decke stellen, die ja auch wieder Rückgebaut werden können.
Bin auch gespannt, wie das ganze bei mir ausgeht. Aber wenn das alles nix wird. Stelle ich das große AQ in den Keller. Die Häuser hier sind alle komplett unterkellert mit insges. 5 Kellerräumen pro Haus. Da wird dann einer der Räume notfalls eben ein Fischzimmer. Ein großer Raum hat sogar ne Heizung drin, so dass es im Winter auch nicht zu kalt werden würde für die Biester.
Zitat von thomein Statiker kuckt sich mal diese Sache an, gibt dir ein paar Ratschläge. max. 2 Stunden, mach einen Pauschalpreis.
Gruß Thom
dazu braucht KEINER einen Staatlich geprüften Statiker, das kann auch ICH dir machen
Statiker mit einem Gerichtlich Vorweisbaren Ergebniss bei einem Schaden ----->>> Ein Statiker, wenn ers richtig macht, öffnet Teile des mauerwerks ober und unter der decke und schaut sich an wie die decke auf dem Mauerwerk aufliegt. Dann macht er Probebohrungen in der decke und gibt das Material ins Labor um die Dichte des Betons bzw. der Mauer (Mörtel) messen zu lassen. Das Messergebniss selbst und das Gutachten wo man Gerichtlich verwenden kann bei einem Schaden, kann dann schnell mal ins hohe Dreistellige gehn.
eine wichtige Frage ist bei der ganzen Sache noch gar nicht geklärt: Eigentum oder Miete? Wenn Du zur Miete wohnst, musst Du selbstredend zuvor alles mit dem Vermieter absprechen. Ich als Vermieter würde Dir in einem solchen Bau das Stellen eines tonnenschweren Beckens verbieten! Bei einer armierten gegossenen Ortbetondecke wäre es mir egal.
Wenn es Eigentum wäre, würde ich einmal folgendes prüfen: Du hast ja Stahlträger im Boden, deren Zwischenräume ausgemauert sind. Die normalen Lasten des Alltags (wie schon beschrieben: Party mit 20-30 Leuten) kann so ein Boden locker ab. Du kannst Die Tragkraft immens erhöhen, wenn Du die Stahlträger koppelst. Man macht das im Dachbereich auch, wenn z. B. Fenster eingebaut werden, die breiter sind als der Abstand der Dachsparren. Der entsprechende Sparren wird ausgeschnitten und mit den daneben liegenden Sparren verbunden. das sieht dann ungefähr so aus:
Es sollte durchaus ausreichen, wenn Du die vorhandenen Doppel-T-Träger an mehreren Stellen bis zum blanken Metall reinigst und 3-4 Stück miteinander verbindest. Für die Verbindung müssen natürlich auch entsprechende Stahlträger her, welche dann mit den vorhandenen verschweißt werden. Am Ende musst Du ein "Schachbrettmuster" bekommen. Damit überträgt sich die Last auch auf die Träger, die rechts und links neben dem eigentlichen Standort des Beckens sind, die Durchbiegung der Träger wird erheblich gemindert und die Statik dadurch verbessert.
Ich habe mal eine kleine Skizze gemacht, damit Du Dir besser vorstellen kannst, wie ich das meine:
Schwarz sind die vorhandenen, rot die neuen Träger und blau das Becken. Dabei ist es relativ egal, in welcher Richtung das Becken stehen wird. Doppel-T-Träger sind für solche Jobs die beste Wahl, weil sie die geringste Durchbiegung haben. Sie müssen nichtmal besonders hoch sein. 10cm reichen sicher um die Last sinnvoll zu übertragen.
Bin sehr gespannt, was das "Ende vom Lied" sein wird.
Hallo Volker,
bei dem Becken geht es doch um max. 1,7 Tonnen !!!! Deine Skizzen sind schön und gut, aber ich denke darauf kannst dann nen Panzer in den Raum stellen zum Anschauen. Ich kenne ein Becken mit 11000l das steht auf ner Holzbalken Decke Bj. 1969 im ersten Stockwerk zu einer Außenwand (mit Lastverteiler 2m² Übermaß um das Becken). Und das schon seit über 8 Jahren, keine Risse kein Deckendurchbruch. NICHTS. Und den VERmieter braucht man auch nur fragen ob man Fische halten darf in der Wohnung, wie groß dann das Becken sein sollte , ist egal. NUR wenn es einen Schaden geben wird, dann sollte man als MIETER die Versicherungen haben wo ich oben geschrieben hatte.
Zitat von CalimeroAlso ich würe ein Gutachten von einem anerkannten Gutachter/Statiker machen lassen, denn wenn dann doch etwas passiert, bist du abgesichert.
Sonst hast du viele Probleme mit Nachbarn, Vermieter, Versicherung etc.
Hallo,
die Probleme hat man auch OHNE das Gutachten eines Staatlich geprüften Statiker. Es reicht wenn man die Versicherungen hat, wo ich oben schon geschrieben hatte. Wenn man das OK des Vermieters hat, dann ist das kein Problem. Achja , schriftliches OK des Vermieters Vorausgesetzt. Ein Gutachten eines Statikers, ist kein Freischein für Versicherungen die bei einem Schaden zahlen sollten. Die Versicherungen selbst, haben auch Gutachter oder Statiker, die bei einem Schaden evtl. an Ort und Stelle sind. KEINE Versicherung wird Freiwillig zahlen, wenn Sie Nachweisen kann dass das Problem bei einem Schaden nicht an der decke gelegen hat.
Am Sonntag sehe ich unseren Architekten, den befrage ich nochmal zu dem Thema und berichte euch dann, was der dazu sagt. Er hat auch einige Jahre als Sachverständiger gearbeitet und müsste sich in der Angelegenheit eigentlich auskennen, mal sehen was er emphiehlt. Viele Grüße Maxi
Zitat von CalimeroJa es kann einem nur rechtlich keine Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.
Hallo,
und genau da liegt das Problem. Die Versicherungen können es, weil sie mehr an Geld haben als Private. Die Investieren mehr beim Nachforschen, als eine Privater bei der Absicherung Und wenn die Versicherung nur EINMAL solch nen Fall durchhaben dann geben sie eben den § xxx vor Gericht an. Wenns einmal Durchgegangen ist, dann geht das auch beim 2. Mal. Rein Logisch gesehn, jedes Becken das auf Styropor steht ist nen Fall des §-Dschungel goggle Rechtlich gesehn sollte nen Becken auf einer Moosgummimatte stehen. Wissen viele nicht, ist aber so. Und es gibt Richter und Anwälte die halten sich an die Regel,egal was der Gegner dazu sagt wenn nen Becken platzen würde. Im Aktuellen Fall des Standortes nützt es keinem ob die Örtlichkeiten das halten werden ohne Statiker. Wenn der Statiker das OK dafür gibt, aber das Becken dennoch nicht hält, weil es auf Styropor gestanden hat, und die Gegenseite meckert, da muß Rechtlich ne Moosgummi darunter sein. ------>>>>> Pech gehabt. Sichert euch über den Vermieter schriftlich ab und Verwendet das Material unter den Becken was die Versicherung vorgibt. Somit ist man zu 90% aus dem Gröbsten heraus.
Gruß Andy
P.S. im AQ Raum bei mir stehn auch 4 Becken auf Styropor, das Risiko gehe ich ein, wobei mir mein Schaubecken wichtiger ist und auf Moosgummi steht.
Falls Ihr mehr braucht sagt bescheid. Wie auch hier erwähnt empfiehlt es sich eine Versicherung wegen Wasserschadens aufzunehmen, einfach mal Hausratversicherung checken und ggf nachtragen lassen.
Ansonsten denke ich wird Maxi uns auf dem Laufenden halten.
Eine Privathaftpflichtversicherung zahlt nur plötzlich eintretende Schadensfälle wie z.B. einen Wasserschaden durch den Bruch des Glases. Tritt jedoch aufgrund einer undichten Gummidichtung der Pumpe Wasser aus dem Aquarium, das sich unter dem Teppichboden auf dem Parkettboden sammelt und zu einem Schaden führt, muss dies allmählich eingetreten sein. Ein solcher Vorgang ist in der Mietwohnung durch die Privathaftpflichtversicherung des Aquarianers nicht versichert. In dem gegebenen Fall hatte sich das Holz bereits schwarz gefärbt, was ein klares Indiz dafür war, dass es sich um keinen plötzlichen Schadensfall handelte. Ein versiegelter Boden, der in vielen Hauhalten feucht gewischt wird, kann nur allmählich, wenn längere Zeit Wasser auf einem Fleck steht, zu einer Schwarzfärbung führen. In diesem Fall muss der Aquarienbesitzer selbst für den Schaden aufkommen. Amtsgericht Mainz, Az.:82C296/98
Vertragswidriger Gebrauch: Die Erlaubnis des Vermieters zur Tierhaltung bedeutet nicht gleichzeitig, daß er den Mieter von der Schadenshaftung freistellt. Eine durch Tiere bedingte intensivere Abnutzung der Wohnung hat der Mieter zu vertreten, wenn die Schäden über die sonstige vertragsgemäße Abnutzung der Wohnung hinausgehen, z.B. Biß- und Kratzspuren an Türen und anderen Einrichtungsgegenständen. Außerdem haftet der Mieter für sein(e) Tier(e) aus der Tierhalterhaftung gemäß § 833 BGB.
Der Aquarienfreund muß bei der Aufstellung eines Aquariums die Tragfähigkeit des Bodens berücksichtigen. Schäden am Boden entstehen zumeist durch zu hohe Lasten. Wer ein Aquarium aufstellen will, sollte sich vorher beim Vermieter erkundigen, welche dauernde Lasten der Boden aushält. Gewöhnlich sind dies bei Wohnraum ca. 250 kg/qm. Bei älteren Häusern kann dies schon einmal darunter liegen. In jedem Fall empfiehlt sich der Abschluß einer Versicherung gegen Wasserschäden
Ein Vermieter haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die einer seiner Mieter einem anderen Mieter durch mangelnde Obhutspflicht zufügt. Deshalb muss nach einem Urteil des OLG Köln (Az.: 22 U 139/03) ein Mieter den Schaden ersetzen, der durch sein undichtes Aquarium entstand.
Zitat von AndyH ... jedes Becken das auf Styropor steht ist nen Fall des §-Dschungel goggle Rechtlich gesehn sollte nen Becken auf einer Moosgummimatte stehen. Wissen viele nicht, ist aber so. Und es gibt Richter und Anwälte die halten sich an die Regel,egal was der Gegner dazu sagt wenn nen Becken platzen würde ...
Moin Andy,
wo hast Du das denn her? Den §§ bzw. das Gerichtsurteil will ich sehen, wo ein AQ-Besitzer auf Kosten sitzen geblieben ist, weil er unter dem geplatzten AQ keine Mossgummi-Matte hatte. Jeder, der in Materialkunde ein bißchen unterwegs ist, zerfetzt ein solches Gerichtsurteil in der Luft in tausend Teile.
Hallo,
dann frag mal hier nach. http://www.L-Design.de Der Horst kann Dir dazu einiges Erzählen von Schäden mit Styropor und kosten für den Geschädigten. Und, hier gehts dann nicht um Materialkunde , hier geht es dann um Punktuelle Druckbelastung wo Styropor bei seiner Härte auf 1²cm nicht Ausgleichen kann. Logisch Gedacht, ist für nen Laien Styropor geeignet. Doch Gerichtlich sieht das ganze dann Anderst aus. Da gehts dann um die Punktuelle Belastung. Und denjenige möchte Ich gerne mal Kennenlernen der Richterliche Beschlüsse in der Luft zerfetzt ohne einen Anwalt und nur mit seinem Wissen in Materialkunde
Tip 1:Styropor gleicht nicht Allzuviele Spannungen aus 2:Styropor bei größerer Fläche sich als harte Unterlage verhält
und dann noch ein Auszug eines der Größten AQ Hersteller in der EU: ----------------------------------- Bitte stellen Sie das Aquarium auf einen stabilen und absolut ebenen Unterbau und verwenden Sie am besten eine Thermounterlage zwischen Aquarium und Unterbau.
Bei Beachtung dieser Sicherheitsmerkmale gewährt der Hersteller 5 Jahre Garantie auf Dichtigkeit und Verklebung. Von der Garantie ausgenommen sind Folgeschäden, Glasbruch, sowie Schäden durch zweckentfremdete Verwendung. (Hierfür ist Ihre Hausrats- oder Haftpflichtversicherung zuständig)
ACHTUNG! Styroporunterlagen werden von Versicherungen oft nicht mehr anerkannt! -----------------------------------
Wer sein AQ in der Hausrat- oder Haftpflichtversicherung versichert hat oder das machen möchte, sollte also unbedingt abklären, ob wirklich auch Versicherungsschutz im Falle eines Falles besteht.
AQs, bei denen ein Einstellrahmen zum Lieferumfang gehört, müssen auch in diesen Rahmen gestellt werden (ohne Unterlage), da sonst auch sowohl die Herstellergarantie als auch der Versicherungsschutz entfallen. Normalerweise wird dies aber auch in der Garantiebescheinigung dieser AQs erwähnt.
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Bei Becken bis 130cm, Styropor, keine Frage. Alles darüber sieht es dann rein Rechnerisch Anderst aus mit der Druckbelastung auf 1²cm. Und wie oben schon geschrieben, meine 4 Kleinen Pfützen (alle unter 110cm) stehn auch auf Styropor, das kann ich noch Verschmerzen wenn da mal nen Schaden sein sollte und die Versicherung sich weigern würde zu zahlen.