ich habe mal generell ein paar Fragen an euch. Ich habe aus meiner Anfangszeit noch ein Schwarm von Hybriden( Aulonocara Firefish und mehr), für die ich nicht mehr genug Platz besitze, um sie artgerecht zu halten.
Ich habe sie über ein paar Kleinanzeigen angeboten. Nun habe ich eine Email bekommen von einem Malawizüchter, der auch ein Ladengeschäft besitzt.
Er meinte, dass ich diese Fische nicht anbieten darf und er das Amt benachrichtigen will.
Warum bietet dann Kleinanzeigen.ebay überhaupt die Möglichkeit Fische mit Preisen anzubieten, wenn dieses nur Leuten mit Züchterscheinen vorbehalten ist.
Wohin soll ich denn Fische geben?? Soll ich diese umbringen, wenn ich den Platz zu Artgerechten Haltung nicht habe? Gibt es eine gesetzliche Grundlage dafür??
Es sind ja in diesem Forum ebenfalls viele Hobbyzüchter, wie sind eure Erfahrungen damit???
also ich würde zu ihm sagen brennt dein leben ,begründug : Nun das ist eine frei marktwirtschaft und jeder darf anbieten was er will und wenn du einen haufe elefanten kot anbietest
der soll mal die bälle flach halten das amt macht da nichts bist doch hobby züchter und wahrscheinlich sind deine fische besser wie seine und schöner
Ich denke, das sich die Drohung auf Deine Züchtungen von z.B. "Fire-Fish" bezieht. In §11 Absatz 1, Satz 1, Nr. 1a TierSchG heißt es: Wer Wirbeltiere nach § 9 Abs. 2 Nr. 7 zu Versuchszwecken oder zu den in § 6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4, § 10 Abs. 1 oder § 10a genannten Zwecken züchten oder halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörden.
Ob dies jedoch schon als Tierversuch, nach §9, anzusehen ist, bezweifle ich jedoch, da hier den Tieren keine Schmerzen o.ä. zugefügt werden.
Ansonsten finde ich in §11 nichts, wovor Du Angst haben müsstest. Im Link findet ihr einen Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach §11 TierSchG.
nun dann wen du sagt das es wegen den fire fischen ist dann darf ich tehoretisch gesehen wenn ich junge habe die auch nicht verkaufen das ich sie laut § zu versuchzwecken gezüchtet habe eigenartig!
ZitatGewerbsmäßiges Züchten oder Halten von Wirbeltieren außer landwirtschaftliche Nutztiere
In der Tat handeln hier m.E. einige Hobby-Züchter hart an der Grenze. Ich verschenke Nachzuchten grundsätzlich, um mich von diesem Vorwurf frei zu halten, werde aber die oben genannte Genehmigung grundsätzlich sicherlich einholen. Dafür ist ein Sachkunde-Nachweis erforderlich.
Bei den FireFish sehe ich noch den zusätzlichen Punkt, daß Zuchtformen einem gewissen Urheber-Schutz unterliegen. Es könnte also sein, daß es nur genau einen Züchter gibt, der überhaupt Fire-Fish anbieten darf ...
Hallo ! Mir kommt es vor , als spricht da der blanke Neid oder der Nichtverkaufserfolg. Sorgen brauchst Du dir da nicht zu machen. Die Fire Fish kann nachzüchten wer will und brauchst kein um Genehmigung zu fragen. Gut mit den ungewollten Hybriden, würde ich auch nicht in Umlauf bringen. Aber wer kann schon heut zu tage sagen , was ungewollte Hybriden sind. Vielleicht Besserwisser oder den der Profit zu wenig wird . Gruß Bernd ! PS : Ich habe den Sachkundenachweis . Der wichtig ist , um auf Börsen als Anbieter seine Malawis ( Fische ) an den Mann bzw Frau zu bringen . Da doch gewisse Regeln beachtet werden müssen .
nun dann wen du sagt das es wegen den fire fischen ist dann darf ich tehoretisch gesehen wenn ich junge habe die auch nicht verkaufen das ich sie laut § zu versuchzwecken gezüchtet habe eigenartig!
lg
Hallo,
Das ist schon ein Unterschied, ob Du "nur" Nachwuchs von den Fischen hast, oder versuchst diese in der Farbe zu "verbessern/verändern". Marvin Bietet auf seiner HP verschiedene ZF von Fire-Fisch an (ZF Norddeutschland, ZF Mitteldeutschland). Da kann es dann schon zu Problemen kommen.
Ist der Sachkundenachweis wirklich erforderlich, wenn Du auf Börsen verkaufen möchtest? Ich lese hier bei uns immer, das man auch ohne Sachkundenachweis verkaufen kann? Ist das nicht eine Sache des Veranstalters, wen er zulässt? Das TierSchG schreibt den Nachweis, glaube ich, nur für den Betreiber einer Börse vor!?
Ich möchte Dich nicht kritisieren, bin nur ein wenig verunsichert! Gruß Marc
Mahlzeit Marc ! Vielleicht wird es Regional anders gehändelt. Aber bei uns in Sachsen ist der Sachkundenachweis für Leute die zur Börse als Anbieter fungieren Pflicht. Auch mit dem VDA so abgesprochen. Obwohl ich da auch anderer Meinung bin in manchen Fällen. Der Sachkundenachweis gibt für mich persönlich nicht immer Auskunft über das Wissen und Halterungsbedingungen , die bei dem Anbieter vorherrschen. Ausnahme bestätigen die Regel , wenn der Veranstalter zustimmt. Aber das passiert nur einmal. Ist die Teilnehmerzahl , mehrere Personen , muß einer mindestens den Sachkundenachweis haben. Ist eine Lücke zum Durchschlüpfen für einige. Gruß Bernd ! PS : Nahm es nicht als Kritik auf , sondern als eine Feststellung Deiner Seits und als Nachfrage.
Also so wie ich das erstmal sehe ist das Thema anscheinend doch nicht ganz so klar.
Also das mit den Firefishen ob ich da nun was farblich rausziehen versuche oder aus Zufall sich die Fische ( wie jeder weiß sind die Backen bei Firefishen schnell mal voll) vermehren.
Für mich eigentlich nicht nachweisbar bzw. nachvollziehbar oder??? Ich für meinen Teil habe diese Tiere nur aus reinem Zufall nicht fressen lassen und habe sie aus einer Zeit wo ich selbst keine richtige Ahnung von Non Mbunas hatte. Bloß jetzt sind sie zu groß um sie zu verfüttern oder gleiches.
Verstoße ich denn auch gegen das Gesetz ( gegen die Moral ganz sicher) wenn ich diese jetzt sterben lasse?? Wenn ich das richtig verstehe darf ich diese noch nichtmal verschenken, da ja schon da anbieten ohne Genehmigung verboten ist???
Wobei ich aus diesem Paragraphen sowieso nicht 100% schlau werde, da sind mehr Lücken als Vorgaben meiner Meinung nach.
Vor Gericht kommt man wohl kaum mit diesem Paragraphen durch würde ich behaupten.
Ich werde mich trotzdem mal mit meinem Tierarzt in Verbindung setzen. Ein Kollege hat mir erzählt der Schein kostet wohl 26 Euro. Dafür ohne Stress und Sorgen normal den Werdegang weiter einschlagen zu können ist mir das allemal Wert!
wie ist es den bei guppys nehmen wir an ich habe ein moskau trio und selektiere die soweit raus das ich immer nur die besten farbe nehmen darf ich die auch nicht verkaufen weil es ja vom prinzip her genau das gleiche ist
oder beim yellow ich züchte die und nehme immer nur die gelbsten ist das auch verboten da ich ja auch die farbe verfälsche
Hallo ! Du verstößt gegen kein Gesetz. Selbstverständlich kann man die Tiere verschenken, oder wer sie haben möchte weil sie ihn gefallen. Es gibt eben Leute , die absolut nicht verstehen ( wollen ) , wie alle Arten entstanden sind. Sie können sich ja weiter an endemische Arten erfreuen und sollen aber andere in Ruhe lassen. Zur Zeit sind sowieso Hybriden ( Zuchtformen ) im Vormarsch. Ob endemisch oder nicht , wenn der Fisch mir gefällt wird er gekauft. Natürlich darf der Fisch nicht seine Körperform verändern, sondern die Farbenvielfalt steht im Vordergrund. Man kann also nicht davon sprechen , daß dem Tier Leid, Schmerzen oder Schaden zugefügt wird. Deshalb ist es nach BGB keine Tierquälerei. Also kann Dir keiner was, außer versuchen Dich ins Boxhorn zu jagen mit seinem Unwissen. Gruß Bernd ! PS : In keiner Tierzucht wird soviel darüber geredet als in der Malawizucht. Kann es absolut nicht nachvollziehen. Wird natürlich auch Contra Meinungen geben , die mich persönlich nicht stören.