ich gebe Bernd zu 100% recht, ich weiß nicht wo das Problem liegt, wir sprechen hier von keinen Qualzuchten. Sondern von Tieren die gesund sind und sich auch weitervermehren lassen.
Den §11 benötigt man wenn man eine gewerbliche Zucht oder Handel betreibt. Der §11 hat nichts mit Hybriden oder Nichthybriden zu tun. Auch sind die firefish nicht Urheberrechtlich geschützt, ( geht bei Tieren auch nicht). Also darf jeder der die Tiere züchtet auch verkaufen. Solange bei dem Verkauf kein Gewerbehintergrund ist, den dann braucht man egal ob Guppys oder andere Fische verkauft werden den §11. Den §11 kann man nicht bei einem Normalen Tierarzt ablegen, es muß der zuständige Amtstierarzt abnehmen. Dieser Prüft in Theorie und Praxis ( normalfall Besichtigung der Gerwebestätte) das Wissen des Händlers/ Züchters. Der Preis hierfür beträgt mehrere 100€.
Dann gibt es noch den Sachkundenachweis für private Halter und Züchter dieser wird oft von AQ Vereinen angeboten. Er ist oft grundlage um an einer Züchterbörse teilzunehmen. Ich persönlich halte von dem Wisch gar nichts, da er mit der eigentichen Praxis und Spezialwissen sehr wenig zu tun hat.
Ich hoffe ich habe etwas Licht, in den von Halbwissen und Behauptungen, durchsetzten Thread gebracht zu haben.
Alles klar ich bin jetzt schon deutlich weiter gekommen!
Jetzt wäre noch zu klären ab wann gibt es einen Gewerbehintergrund??? Ist damit eine Gewerbeanmeldung zwecks Verkauf gemeint?? Oder eine gewerbliche sprich Handel und Verkauf allgemein gemeint.
Inwiefern darf ich denn jetzt in welchem Maße Fische anbieten, Nachzuchten und Überhang???
ein Gewerbehintergrund liegt dann vor, wenn es darauf hinausläuft Gewinne zu erwirtschaften. Hierfür gibt es bestimmte Umsatzgrenzen, die vom Finanzamt zu Grunde gelegt werden. In welcher Höhe diese Grenzen angesiedelt sind, kann ich dir aus dem ff nicht sagen. Ich denke aber nicht, dass "normale" Hobbyzüchter die erreichen.
Hallo Marc ! Bis zu 2000 € kannst Du Hobbymäßig ohne Gewerbeschein aus Verkäufen einnehmen ohne Steuern zu bezahlen ( im Jahr pro Person ). Was darüber geht , ist Steuerpflichtig und es wäre ratsam sich ein Gewerbeschein zu beschaffen, welches ja nicht schwierig ist. Gruß Bernd !
Danke, dies dürfte dann auch die Grenze sein, wo der "gewerbsmässige Handel" beginnt. Bleibst du darunter gibt es keine Probleme und es wird auch kein Gewerbehintergrund seitens eines "AMTES" vermutet.
Danke Bernd! Der Verweis von mir auf "Urheberschutz" war zu stark vereinfacht. Was ich meinte, sind "Zuchtformen" bei Pflanzen: http://de.wikipedia.org/wiki/Sortenschutz und >>evtl.<< vorhandene Analogien bei der Zucht von Tieren (darüber habe ich mich noch nicht informiert). So etwas wie gewerblicher Rechtsschutz kann dann relevant werden, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nicht eindeutig verneint werden kann. Das ist keine einfache Fragestellung. Bei ebay stellt sich die Frage nach der Gewinnerzielungsabsicht auch schon einmal schneller als erwartet, wenn man zu viele Privatverkäufe in einem bestimmten Zeitfenster tätigt.
Insgesamt werden hier ziemlich viele verschiedene Fragestellungen miteinander vermischt, das macht die Sache schwieriger.
Ich versuche noch einmal zu sortieren: a.) Wer Nachzuchten verschenkt ist hinsichtlich Gewinnerzielungsabsicht auf der sichereren Seite als bei einem Verkauf (unabhängig vom Preis) b.) Wer seine Kosten bei Nachzuchten decken möchte, ist mit Gewerbeanmeldung und dafür notwendigem Sachkundenachweis auf der sichereren Seite. Wenn das Finanzamt dann aufgrund ausbleibender Gewinne doch auf Liebhaberei votiert, sollte man auf der ganz sicheren Seite sein. c.) wer regelmäßig Nachzuchten mit Preisvorstellung anbietet, wird es schwer haben, eine Gewinnerzielungsabsicht weit von sich zu weisen. (Wer mir bisher Nachwuchs angeboten hat, hat dafür immer mindestens eine Kaffeekassenspende bekommen ...) d.) wer eine intensive "Hobbyzucht" betreibt, sollte für sich selbst sortieren können, ob eine Gewinnerzielungsabsicht dahinter steht. e.) genetisch "stabile" Zuchtformen sind eine Wertschöpfung, wenn man die Tierzucht nicht generell verdammt f.) Rassepferd und Rassehund sind meist positiv belegt, bei Diskusfischen überwiegen in den Aquarien auch die Zuchtformen. Bei Malawi-Buntbarschen scheint das Thema aber eher negativ belegt zu sein. FireFish sind aber sicherlich keine Qualzucht. Daß ich persönlich keine Hybriden pflegen möchte, sondern lieber zum Arterhalt beitragen möchte, ist meine freie Entscheidung. g.) eine Rechtsberatung darf hier nicht stattfinden, weil diese bestimmten Berufsgruppen vorbehalten ist. Beiträge hier sind also eher als Gedankenanstoß zu verstehen.
Moin Volker ! Sehr gute Auflistung. Wie gesagt 2000 € pro Person, ist schon eine Menge Holz aus dem Hobby einzunehmen. Habe mich da schon rechtlich belehren lassen. Gruß Bernd ! PS : Finde es super , wie Du geschrieben hast über die Hybridenzucht. Wenn Du für die Arterhaltung bist , ist es ja auch Deine Sache und andere haben Freude an den Hybriden. Man kann sich darüber sachlich unterhalten und braucht deswegen den einen oder anderen nicht verteufeln. Genau so stelle ich mir einen gemeinsamen Dialog vor .